Mai 20
Die Planungsabteilung erstellt den “Überbauungsplan” für den Ausbau Beverungen in Richtung Blankenau, da auch diese Abteilung durch die Fördermaßnahmen des Bundes überlastet ist, müssen wir weiterhin Geduld haben.
Die Planung erfolgt für den Westen (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und NRW) zentral, die Förderrichtlinien und Beantragungsmöglichkeiten sind in Schleswig-Holstein bereits ausgegeben, Niedersachsen, Hamburg und Bremen folgen bis zum 30.05.2008 und NRW bildet im Westen das Schlusslicht!
Mai 20
Heute hat sich die Firma TELEOS gemeldet, dort ist das Thema nicht in Vergessenheit geraten, sondern es gestaltet sich bei TELEOS nicht ganz so einfach, wie wir uns das vorgestellt haben.
Grundsätzlich erschliesst TELEOS immer über die Vermittlungsstelle und mietet dann von der T-COM die letzte Meile für die Kunden, die zu TELEOS wechseln. D.h. TELEOS steht vor der selben Ausbau-Aufgabe wie die T-COM auch und die vorhandene Lichtwelle an der Deponie nützt uns in diesem Zusammenhang leider nichts, sie wäre lediglich als Backup zu verwenden, sollte die Versorgung von der einen Seite aus gestört sein.
TELEOS erschliesst mehrere Orte und die Orte selbst über Ringverteilung, um eine hohe Ausfallsicherheit zu gewärleisten. Somit könnte man einen Ring um Goldelheim, Amelunxen, Blankenau und Wehrden ziehen. Mal sehen, ob das Kundenpotential aus Sicht von TELEOS dafür reicht.
Wir warten noch einmal auf die Entscheidung aus der Geschäftsleitungsebene. Unsere Hilfe bzgl. Tiefbauarbeiten habe ich bereits signalisiert.
Mai 19
Wie auch ParaCom sich gemeldet hat, so haben wir heute auch einen Anruf von Skytron erhalten.
Skytron ist ein Internetprovider aus dem Raum Baden-Württemberg die sich auf die Breitbandversorgung per Funk spezialisiert haben.
In diesem ersten Gespräch wurden erstmal allgemeine Informationen gesammelt, von Skytron über die topographische Lage, die Anzahl der vorhandenen Anschlüssen und die evtl. Versorgung von angrenzenden Gemeinden.
Für uns gab es Informationen über die Umsetzung, die technische Anbindung ans Internet und die entstehenden Kosten:
- Skytron regelt mit EON, dem Betreiber der Glasfaser an der Deponie, selbstständig die Nutzungskosten
- Skytron bietet mit einem Sendemasten einen Wirkungsradius von 2,5km.
- Die Haushalte werden per Richtfunk angebunden und so Geschwindigkeiten (für Privatkunden) zwischen 5 und 20 Mbit realisiert.
- Rund 1,2km um den Masten herum ist WLAN Empfang für das mobile Surfen möglich
- Skytron bietet für Privat und Geschäftskunden klare Tarifeinteilungen
Die Investitionskosten belaufen sich auf 30.000 Euro pro Sendemaster, von denen wir 15.000 Euro tragen müssen. Falls zusätzliche Masten notwendig werden, trägt Skytron dafür die Kosten. Die Masten sind auch nicht mit denen von der Bahn oder Vodafone zu vergleichen, sondern sepparate, rund 10 Meter über ein Hausdach herausragende Antennen, an deren Fuss die Schaltungselektronik untergebracht ist.
Damit ein Angebot erstellt werden kann, wird am Freitag, den 6. Juni um 16:00 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Herrn Reckling stattfinden.
Mai 16
Die Firma Paracom hat sich gemeldet und möchte nun mit uns weitere Details besprechen, eine Voraussetzung muss jedoch erfüllt sein:
Je Ausbau braucht die paracom GmbH 70 Teilnehmer, die vorab einen verbindlichen Vorvertrag abschliessen.
Ein Vorteil ist, dass wir über die Installation der Verteilerstation an der Deponie, die Ortschaften Wehrden, Amelunxen und Godelheim erreichen können und somit eine entsprechende Anzahl von Kunden möglich sein sollte. Dazu kommen dann noch die wechselwilligen von der T-COM.
Auch die paracom GmbH wird in Zukunft eine Flatrate anbieten, der Preis ist aber noch nicht benannt worden.
Um alle Anbieter besser vergleichen zu können, werden wir jetzt eine Tabelle mit allen Providern anlegen und über diesen Blog zugänglich machen, dann müssen Sie nicht die Seiten der verschiedenen Provider nach den Preisen durchsuchen.
Mai 15
In dem folgenden Artikel aus dem Bereich der Pressemitteilungen des DStGB wird die Forderung nach schnellen Internetzugängen in ländlichen Regionen noch einmal bekräftigt:
DStGB will schnelles Internet auch auf dem Land
Der Vergleich mit Australien hinkt ob des Grössenunterschieds, aber dennoch sind die Mittel über 3 Jahre Verteilt, mit 10 Millionen Euro viel zu gering ausgefallen.
Allein in NRW würden für die 220 Projekte á 50.000 Euro 11 Millionen Euro benötigt werden und nicht jedes Projekt kommt mit einer Förderung von 50.000 Euro aus, ich verweise auf die Studie des Landes Rheinland-Pfalz, in der es für RLP um wesentlich höhere Investitionen geht.
Hier noch einmal ein Link zur Studie für intressierte: breitbandkonzeption RLP Gesamttext Stand 27_2_081 (DOKUMENT im PDF-Format)
Eine ähnliche Studie würde sich auch für NRW empfehlen, dann gäbe es für die Politik und die Telekommunikationsdienstleister klare Fakten.
Danke an Stephan Watermeyer für den Link!
Mai 13
Hier das Originalzitat eines Briefs vom DStGB an die Bürgermeister der Kommunen:
Förderrichtlinie zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
die Landesregierung wird demnächst eine Förderrichtlinie betreffend ein Programm zur Unterstützung der Schließung von Breitbandversorgungslücken erlassen. Die Umrisse der Förderung sind absehbar. Es bietet sich für Kommunen im ländlichen Raum daher an, sich bereits jetzt auf die Antragstellung vorzubereiten, um schon in diesem Jahr mit Maßnahmen beginnen zu können.
Mit dem Ziel der Schließung der in Nordrhein-Westfalen noch bestehenden Lücken bei der Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen wird das Land – gestützt auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ des Bundes und der Länder – Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume gewähren. Aus diesem Förderprogramm, für das der Bund 10 Mio. Euro und die Länder ihrerseits ca. 6 Mio. Euro bereitstellen, wird in Nordrhein-Westfalen ein Volumen in Höhe von etwa 1,1 Mio. Euro bereitstehen. Die Förderung wird anlaufen können, sobald die entsprechende Förderrichtlinie des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes (MUNLV NRW) die Ressortabstimmung durchlaufen hat. Dies wird für einen noch vor der Sommerpause liegenden Zeitpunkt erwartet.
Die Zuwendungen sollen für die Schaffung einer zuverlässigen, preiswerten und hochwertigen Breitbandinfrastruktur gewährt werden, um die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder besonderer technischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen, und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu stärken und in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft einzubinden.
Dabei wird voraussichtlich eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro pro Vorhaben erfolgen. Förderfähig sein werden Zuschüsse der Kommunen an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Voraussetzung der Förderung wird die Unterversorgung sein. Von einer solchen wird auszugehen sein, wenn keine erschwinglichen Breitbandangebote in einer Ortschaft (mit höchsten 10.000 Einwohnern) vorhanden sind, ein Nachweis über Marktversagen (fehlende Ausbauabsicht der Netzbetreiber mit einem etwa einjährigen Horizont) erbracht wird und die regional verfügbare Brandbreite niedriger als 1 mbit/s downstream ist.
Da die Förderrichtlinie im laufenden Jahr in Kraft treten wird, sollten Kommunen, die eine Stellung von Förderanträgen noch in diesem Jahr beabsichtigen, sich entsprechend vorbereiten. Sinnvoll wäre es, bereits jetzt unterversorgte Gebiete zu ermitteln und bzgl. dieser Gebiete die gängigen Netzanbieter zur Übermittlung von Angeboten für die Erstellung einer ausreichenden Breitbandinfrastruktur in den vorgefundenen unterversorgten Gebieten aufzufordern. Lehnen die Netzbetreiber die Abgabe eines entsprechenden Angebots ab oder unterlassen sie die Rückmeldung, so wird dies nach der Förderrichtlinie als Nachweis fehlender Ausbauabsichten der Netzbetreiber gewertet werden.
In einem aktuell mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW geführten Gespräch sind seitens der kommunalen Spitzenverbände auch Aspekte des EU-Beihilferechts erörtert worden. Nach Auskunft des MURL dürften bei der jetzt geplanten Förderrichtlinie europarechtliche Probleme – wie sie z.T. in anderen Bundesländern in den vergangenen Monaten aufgetreten sind – inzwischen ausgeräumt sein.
Ausdrücklich dürfen wir darauf hinweisen, dass der StGB NRW eine Fachtagung „Breitbandversorgung der Kommunen: Strategien – Partner – Innovative Anwendung“ am 10.09.2008 bei der NRW.BANK in Düsseldorf durchführen wird. Einzelheiten des Programms sowie die Anmeldeunterlagen werden Anfang Juni als StGB NRW-Schnellbrief versendet.
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